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Standsicherheit der Grabmale


8. April 2021

In der Woche vom 17. bis 21. Mai 2021 ist angedacht, dass wir auf dem Neuen Friedhof sowie dem Kirchhof die Standsicherheit der Grabmale überprüfen wollen.

Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass ein Grabstein bis in das Fundament hinein einem frontalen Druck standhalten und gerade stehen muss. 

Ist die Standsicherheit des Grabsteins nicht gewährleistet, muss dieser gelegt werden. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichet, das Grabmal dauernd in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu halten.